Preise und Leistungen

An dieser Stelle geben wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber Ihnen eine Übersicht über die Preise für den Messstellenbetrieb Strom der Stadtwerke Weinheim (nach § 37 Abs.1 MsbG), sowie den zugehörigen Vertrag.

Das nachfolgende Preisblatt bezieht sich auf den Betrieb von modernen Messeinrichtungen sowie auf intelligente Messsysteme, wie sie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgehalten sind.

Der Messstellenvertrag kommt automatisch zustande, wenn nach der Installation einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSYS) Elektrizität (weiterhin) aus dem Stromnetz der Stadtwerke Weinheim GmbH bezogen wird. Falls eine Messeinrichtung nur zur Messung einer Stromeinspeisung oder Stromerzeugung genutzt wird, ist der Abschluss eines separaten Messstellenvertrages zwischen dem Kunden und dem Messtellenbetreiber erforderlich. Dieser steht hier zum Download zur Verfügung.

Download Preisblatt

Download Vertrag

Download Formblatt Datenkommunikation §54 MsbG

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