Balkonanlage

(2 kWp Bruttoleistung / 800 W Wechselrichterleistung)

Eine Balkonanlage funktioniert technisch nach dem gleichen Prinzip wie eine Photovoltaikanlage für das Hausdach, die mittlerweile zum Standard moderner Energiegewinnung zählt. Solarzellen fangen einen Teil der Sonnenstrahlung ein und wandeln diese in elektrische Energie um. Ein Wechselrichter wandelt dann den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der anschließend in das Hausstromnetz eingespeist wird. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Balkonanlage und einer Photovoltaikanlage für das Hausdach ist der Anschluss an den hauseigenen Endstromkreis. Diese einfache Form der dezentralen Stromerzeugung und Stromversorgung hat für Verbraucher den Vorteil, dass sie von jedem genutzt werden kann – von Eigentümer und Mietern gleichermaßen .

Installation

Balkonanlagen können von den Nutzern selbst in Betrieb genommen werden.

Leistung

Eine Balkonanlage darf eine Bruttoleistung von 2 kWp und eine maximale Wechselrichtleistung von 800 Watt haben. Dies gilt je Wohneinheit mit eigenem Zähler.

Registrierung

Die Anlage muss bei der Bundesnetz­agentur im Marktstamm­datenregister registriert werden.

 

Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Balkonanlage (2 kWp Bruttoleistung / 800 W Wechselrichterleistung)

Die Registrierung einer steckerfertigen PV-Anlage erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister.

  • Prüfen Sie als Mieter/Mieterin ob das Anbringen einer steckerfertigen PV-Anlage erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Eine Elektrofachkraft kann Sie dabei unterstützen.
  • Geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein.

Haben Sie weitere Fragen?

Vielleicht hilft Ihnen ein Blick in unsere FAQ weiter, dort finden Sie viele hilfreiche Antworten.

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