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Netzanschlussbegehren mit hoher Leistungsanforderung
Die Nachfrage nach elektrischer Anschlussleistung steigt kontinuierlich. Neben der allgemeinen Elektrifizierung von Wärme, Mobilität und Industrie führen insbesondere Großverbraucher, Ladeinfrastruktur, Rechenzentren, Speicher und Wärmepumpenanlagen zu einem steigenden Bedarf an Netzkapazitäten.
Die Stadtwerke Weinheim Netz GmbH prüft daher jedes Netzanschlussbegehren individuell hinsichtlich seiner technischen Umsetzbarkeit. Dabei werden unter anderem die verfügbaren Kapazitäten im Mittel- und Niederspannungsnetz, die Auslastung der Transformatoren sowie die vorhandenen Umspann- und Kuppelkapazitäten berücksichtigt.
Netzanschlussbegehren mit einer beantragten Leistung von mehr als 950 kW und alle größeren Speicher mit Strombezug aus dem Mittel- und Niederspannungsnetz unterliegen regelmäßig zusätzlichen Prüfungen. Neben der Bewertung durch die Stadtwerke Weinheim sind hierfür auch Abstimmungen mit dem vorgelagerten Netzbetreiber erforderlich. Voraussetzung für eine Netzanschlusszusage ist, dass sowohl die Kapazitäten im eigenen Netz als auch im vorgelagerten Netz in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Netze BW als vorgelagerter Netzbetreiber hat zum 1.10.2026 auf ein stichtagsbezogenes Vergabeverfahren umgestellt. Link: Information der Netze BW GmbH
Die verfügbaren Netzkapazitäten müssen langfristig und diskriminierungsfrei vergeben werden. Gleichzeitig sind ausreichende Reserven für die Umsetzung der Energiewende vorzuhalten. Hierzu zählen insbesondere der Anschluss von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie weiterer elektrischer Anwendungen in Haushalten und Gewerbe.
Sofern ein uneingeschränkter Netzanschluss aufgrund der aktuellen Netzsituation nicht möglich ist, kann alternativ die Umsetzung eines flexiblen Netzanschlusses geprüft werden. Dabei wird dem Anschlussnehmer Netzkapazität unter definierten technischen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt. Hierdurch können vorhandene Netzkapazitäten effizienter genutzt und zusätzliche Anschlussmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Beurteilung jedes Netzanschlussbegehrens erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen und technischen Vorgaben sowie der jeweils verfügbaren Netzkapazitäten.