Rollout Intelligenter Messsysteme
Allgemeine Informationen
Die Digitalisierung des Stromnetzes ist ein großes europäisches Vorhaben. In Deutschland ist sie zudem ein elementarer Baustein der Energiewende. Damit das Potenzial an erneuerbar erzeugtem Strom in Deutschland auch bestmöglich genutzt werden kann, brauchen die Energienetze aktuelle Informationen über die Erzeugungs- sowie die Verbrauchssituation. Die Erfassung dieser Informationen übernehmen auf Seiten der Verbraucher schrittweise intelligente Messsysteme.
Ein Intelligente Messsysteme (iMSYS) bestehen aus der modernen Messeinrichtung und zusätzlich einem Smart Meter Gateway (SMGW).
Verbraucher mit mehr als 6.000 Kilowattstunden jährlicher Abnahme und Erzeuger von Ökostrom mit Anlagen ab 7 Kilowattpeak (EEG-Einspeiser) erhalten ein intelligentes Messsystem, also einen digitalen Zähler plus die Kommunikationseinheit Smart Meter-Gateway. Der Einbau ist gesetzlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben und somit bindend für alle Stromabnehmer und -einspeiser.
Für den sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems wird zukünftig der Smart-Meter-Gateway-Administrator verantwortlich sein. Das Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit empfängt die Messdaten und leitet diese an die berechtigten Marktteilnehmer weiter (z. B. Stromlieferanten oder Netzbetreiber). Die Zugriffsrechte sind streng nach den Vorgaben des Gesetzgebers sowie den technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. Eine konkrete Darstellung der Kommunikation finden Sie im veröffentlichten Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten. (unter Preise und Leistungen).
Eine Vor-Ort-Ablesung ist bei intelligenten Messsystemen nicht mehr erforderlich.
Vorgehen der Stadtwerke Weinheim GmbH beim iMSYS Rollout
Im unserem Stromnetzgebiet werden wir intelligente Messysteme kontinuierlich als grundzuständiger Messstellenbetreiber Stadtwerke Weinheim GmbH bis 2032 je nach jährlichem Verbrauch und Eichfrist des jetzig verbauten Zählers einbauen. Mit diesem schrittweisen Einbau von intelligenten Messsystemen übernehmen die Stadtwerke Weinheim ihre Verantwortung zum Gelingen der Energiewende in unserer Region.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht allen Kunden gleichzeitig ein iMSYS einbauen können, sondern der Umbau nach und nach erfolgen wird.
Die Stadtwerke Weinheim informieren die jeweiligen Kunden mindestens drei Monate vor dem Zählertausch schriftlich. In diesem Schreiben wird der Zusammenhang mit dem Umbau der Energieversorgung in Deutschland auch nochmals dargelegt. Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umbautermin erhält der Kunde ein weiteres Schreiben mit dem Terminvorschlag. Jedem Kunden steht die Wahl seines Messstellenbetreiber zu.
Die maximale Höhe der Gebühr für ein intelligentes Messsystem ist gesetzlich vorgeschrieben und in unserem Preisblatt (unter Preise und Leistungen) veröffentlicht. Im 1. Jahr wird diese anteilig verrechnet.
Freiwilliger Einbau von iMSYS auf Kundenwunsch
Gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetz hat jeder Anschlussnutzer das Recht ab 01.01.2025 ein intelligentes Messystem bei seinem Messstellenbetreiber zu beantragen. Jedem Kunden steht selbstverständlich Wahl seines Messstellenbetreiber frei zu.
Sollten Kunden den freiwilligen Einbau eines Smart Meter Gateways wünschen, so können Sie dies ab 01.01.2025 beim grundzuständigen Messstellenbetreiber Stadtwerke Weinheim GmbH beantragen. Hierzu bitten wir um schriftlichen Antrag an gMSB@sww.de unter Angabe der Adresse der Abnahmestelle und Zählernummer. Der Antrag wird individuell auf technische Machbarkeit geprüft und ein Termin vereinbart.
Bitte beachten Sie die bestehenden gesetzlichen Fristen (z.B. muss der Stromlieferant mindestens drei Monate vorher über den Einbau eines intelligenten Messystems durch den Messstellenbetreiber informiert werden) welche den Zeitpunkt des Einbaus eines intelligenten Messystems beeinflussen.