Messstellenbetrieb & Messdienstleistung

Rahmenverträge und Mindestanforderungen im Überblick

Mit § 21b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hat der Gesetzgeber die Liberalisierung des Messmarktes eingeleitet und Dritten die Möglichkeit gegeben, den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung) und die Messdienstleistung (Ablesung und Messung) für die Anschlussnehmer zu erbringen.

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