Netzanschluss
§ 19 Abs. 1 EnWG:
Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Ab dem 27.04.2019 sind die folgenden neuen, oder geänderten technischen Regelwerke einzuhalten:
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VDE-AR-N-4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“
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Abhängig von der maximalen Wirkleistung von Erzeugungsanlagen sind die VDE-AR-N-4105:2018-11 und die VDE-AR-4110:2018-11 einzuhalten.
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz:
Ergänzung zu den TAB 2023 v2.0 Niederspannung der SWW
Technische Mindestanforderungen für SteuVE (inkl. §14a EnWG) im Verteilnetz
Technische Mindestanforderungen Netzsicherheitsmanagement (inkl. §9 EEG) für Erzeugungsanlagen
NAV Strom
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV Strom:
Die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher.
Ergänzende Bedingungen zur NAV der SWW