Netzanschluss
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV Strom: 
Die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher:
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weinheim
§ 19 Abs. 1 EnWG: 
Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss finden sie hier.
Bitte beachten Sie: Ab dem 27.04.2019 sind die folgenden neuen, oder geänderten technischen Regelwerke einzuhalten:
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	VDE-AR-N-4100:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ 
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	VDE-AR-N-4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ 
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	Abhängig von der maximalen Wirkleistung von Erzeugungsanlagen sind die VDE-AR-N-4105:2018-11 und die VDE-AR-4110:2018-11 einzuhalten. 
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	Die „TAB Niederspannung 2007“ und die „Ergänzung zu den TAB Niederspannung 2007“ bleiben bis auf weiteres gültig. 
Niederspannungsanschlussverordnung Strom:
NAV Strom