Bauherreninformation Hausanschlussraum & Anschlusseinrichtungen
Wenn Sie einen Hausanschluss planen, ist es essenziell, auch den Hausanschlussraum bzw. die Anschlusseinrichtungen sorgfältig zu gestalten. Damit wir Ihr Gebäude sicher und termingerecht an das Strom-, Gas- und Wassernetz anschließen können, müssen die baulichen und technischen Voraussetzungen vor Ort stimmen. Die Planung und Ausführung muss zwingend den gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der DIN 18012, der VDE-AR-N 4100 sowie den geltenden TAB (z. B. TAB BW) entsprechen.
1. Arten der Unterbringung nach DIN 18012
Je nach Gebäudegröße und Nutzungseinheiten (NE) sind folgende Unterbringungsarten vorgesehen:
- Hausanschlussraum (DIN 18012-5.5.2): Vorgesehen bei mehr als 5 Nutzungseinheiten; bei weniger Einheiten sinngemäß anwendbar. Begehbarer, abschließbarer Raum zur geordneten Aufnahme aller Versorgungsleitungen.
- Hausanschlusswand (DIN 18012-5.5.3): Vorgesehen bei bis zu 5 Nutzungseinheiten an einem eigens dafür freigehaltenen Wandabschnitt in einem geeigneten Raum.
- Hausanschlussnische (DIN 18012-5.5.4): Ausschließlich geeignet bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern. Sie ist so nah wie möglich an der Außenwand anzuordnen; eine Überbauung ist in diesem Bereich zulässig.
- Sonderformen (nach Absprache): Hausanschluss in Aufputzgehäusen an der Außenwand, Hausanschlusssäulen oder Zähleranschlusssäulen. Hinweis: Für nicht ständig bewohnte Objekte (z. B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen) sind Anschlusseinrichtungen grundsätzlich außerhalb des Gebäudes zu errichten.
2. Allgemeine Zugänglichkeit und Betretungsrechte (§ 21 NAV / TAB)
- Zugang jederzeit möglich: Der Zugang zum Hausanschlussraum bzw. zum Raum mit Hausanschlusswand muss durch allgemein zugängliche Bereiche oder von außen jederzeit gewährleistet sein (DIN 18012-5.5.2.1).
- Zutritt für Nutzer: Alle Anschlussnutzer müssen zwingend Zutritt zum Hausanschlussraum haben (TAB).
- Zutritt für den Netzbetreiber: Dem Netzbetreiber ist gemäß § 21 NAV uneingeschränkter Zutritt zum Netzanschluss zu gewähren.
- Dauerhafte Zugänglichkeit: Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit darf auch nachträglich nicht durch bauseitige Maßnahmen (z. B. Verbauungen, feste Regale) eingeschränkt werden.
3. Bauliche Mindestanforderungen an den Hausanschlussraum
- Raummaße: Mindestens 1,80 m bis 2,00 m Breite, 2,00 m Länge und eine durchgehende lichte Höhe von mindestens 2,00 m bis 2,10 m. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.
- Lage: An einer straßenseitigen Gebäudeaußenwand gelegen. Kein Durchgangsraum zu weiteren Wohnräumen.
- Zugangstür: Abschließbare Tür nach DIN 18100 mit einer Mindestbreite von 875 mm und einer Mindesthöhe von 2000 mm.
- Wandbeschaffenheit & Brandschutz: Wände müssen eben, tragfähig und mindestens 60 mm dick sein (DIN 18012-5.5.1). Raumumschließende Wände und Decken müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30 (nach DIN 4102-2) entsprechen.
- Untergrund für HAK & Kabel: Hausanschlusskästen und netzseitige Zuleitungskabel müssen auf nichtbrennbaren und lichtbogenfesten Baustoffen montiert werden. Bei brennbaren Wänden ist eine lichtbogenfeste Unterlage (z. B. 20 mm dicke Fiber-Silikatplatte nach VDE-AR-N 4100 5.2.2) erforderlich, die allseitig mindestens 150 mm übersteht. Das Stromkabel darf grundsätzlich nicht durch brennbare Wände geführt werden (andernfalls ist eine Außenanschlusssäule erforderlich).
- Raumklima & Belüftung: Trocken, frostfrei, gut belüftet und beleuchtet. Die Raumtemperatur darf 30 °C nicht überschreiten.
4. Die Hauseinführung (Mehrsparte) und Spartenbelegung
Bei nicht unterkellerten Gebäuden erfolgt die Zuleitung über eine Mehrspartenfußbodenhauseinführung (MSH).
- Belegungsplan: Das Formular zur Spartenbelegung ist zwingend auszufüllen. Hier wird festgelegt, ob eine Wunschbelegung durch den Kunden erfolgt oder die Stadtwerke Weinheim GmbH die Belegung bestimmt.
- Rohaufbaumaß: Bei Fußbodenhauseinführungen ist das genaue Maß des Rohfußbodenaufbaus zwingend anzugeben.
- Reservierter Korridor: Die Wandfläche oberhalb des Stromauslasses ist exklusiv für die Betriebsmittel des Netzbetreibers (HAK) reserviert. Eine Überbauung durch bauseitige Zählerschränke oder Wechselrichter ist unzulässig.
5. Übergabepunkte der Gewerke (max. 2 m von der Einführung)
Die Übergabepunkte aller Sparten dürfen maximal 2,00 m von der Hauseinführung entfernt liegen:
- Strom (HAK): Installation im Gebäude oder Übergabeschrank. Der HAK darf sich niemals unter einem Fenster oder unter Wasserleitungen befinden. Der Zählerschrank ist in unmittelbarer Nähe des HAK bzw. der Hauseinführung zu setzen.
- Erdgas (HAE): Die Hauptsperreinrichtung darf nicht unter einem Fenster montiert werden.
- Trinkwasser: Hauptabsperrarmatur vor dem Wasserzählerbügel im Gebäude, Anschlussschrank oder Außenschacht.
6. Technische Skizze: Platzierung und Abstände
Das folgende Schema verdeutlicht die strikte Trennung zwischen Netzeinspeisung (unten) und Kundenanlage (oben) sowie die einzuhaltenden Abstände:
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FREIZUHALTENDE LICHTE RAUMHÖHE: MINDESTENS 2,00 M - 2,10 M
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+--------------------------------------------------------------+
| |
1,80m | KUNDEN-ZÄHLERSCHRANK | [Zählermitte:
| (Mitte der Zählerplätze zwingend zwischen 0,80m - 1,80m) | 0,80m bis
| | 1,80m]
+--------------------------------------------------------------+
| ANLAGENSEITIGER ANSCHLUSSRAUM (AAR) |
1,10m +==============================================================+
| NETZSEITIGER ANSCHLUSSRAUM (NAR) |
0,90m +--------------------------------------------------------------+
| |
| <--- 30 cm SICHERHEITSABSTAND (ALLSEITIG FREI) ---> |
| |
| +--------------------------+ |
| | | |
| <-- 30cm --> | HAUSANSCHLUSSKASTEN | <-- 30cm --> | [HAK-Unterkante:
| Sicher- | (HAK) | Sicher- | ca. 0,30m bis
| heit | | heit | 1,00m]
| +--------------------------+ |
| ^ |
0,50m | | [Zulässigen Kabel- |
| | Biegeradius beachten!] |
| | |
0,30m | STROM-ERDKABEL |
| | |
======+==============================V===============================+==============
0,00m MEHRSPARTEN-FUSSBODENHAUSEINFÜHRUNG (MSH) [Fertig-Fußboden]
====================================================================================
|<------------------- ARBEITSBEREICH: MINDESTENS 1,00 M BREITE ---------------->|
|<------------------- RÜCKENFREIHEIT: MINDESTENS 1,20 M TIEFE ----------------->|
Grafik: Prinzipdarstellung der Abstände und Zonen nach DIN 18012 und VDE-AR-N 4100. Beispiel mit Fußbodenhauseinführung.
7. Freiräume, Sicherheitsabstände & Arbeitsschutz
- Sicherheitsabstand (allseitig): Um den HAK herum ist eine Schutzzone von allseitig mindestens 30 cm frei von fremden Gewerken, Rohren oder Leitungen zu halten.
- Abstand zu Wasser/Gas: Elektroanlagen dürfen niemals direkt über/unter wasser- oder gasführenden Leitungen liegen (seitlicher Mindestabstand: 30 cm).
- Kabel-Biegeradius: Unterhalb des HAK sind 30 cm bis 50 cm Freiraum für die Einführung des Erdkabels unter Beachtung des Biegeradius einzuhalten.
- Arbeits- und Bedienbereich: Vor der 30 cm tiefen Anschlusszone muss für Wartungsarbeiten dauerhaft ein Freiraum von mindestens 1,20 m Tiefe (Rückenfreiheit) und 1,00 m Breite über die gesamte Raumhöhe frei bleiben.
8. Zählerplatz-Einbauhöhen (nach VDE-AR-N 4100)
- Zählermitte: Die Mitte der Zählerplätze (Messeinrichtungen) muss zwischen 0,80 m und 1,80 m über dem fertigen Fußboden liegen.
Empfehlung: Stimmen Sie die Raum- und Wandplanung frühzeitig mit Ihrem Architekten, Elektroinstallateur und den Stadtwerken ab, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden.
