Tiefbauvorgaben & Grabenprofil
Wenn Sie den Tiefbau für Ihren Hausanschluss in Eigenleistung herstellen, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
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Die Arbeiten sind nach unseren Tiefbauvorgaben sowie gemäß dem Grabenprofil auszuführen.
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Die Leitungsverlegung erfolgt ausschließlich im offenen Graben, da eine exakte Einmessung der Leitungen notwendig ist.
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Für die Herstellung des Hausanschlusses ist eine Stromabschaltung erforderlich. Hierfür müssen die betroffenen Anwohner rechtzeitig informiert werden.
Daher gilt:
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Die Tiefbauarbeiten müssen spätestens 2 Tage vor dem geplanten Hausanschlusstermin vollständig abgeschlossen sein.
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Im Anschluss erfolgt eine Prüfung durch unser Fachpersonal.
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Erst nach erfolgreicher Kontrolle können wir die Stromabschaltung verbindlich ankündigen und den Hausanschluss herstellen.
Wir bitten Sie, diese Vorgaben einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten sicherzustellen.
Tiefbauvorgaben
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Grabenprofil für Standard-Hausanschlüsse
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Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
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Hinweis zu Bäume bei Fernwärmeleitungen
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Die Stadtwerke Weinheim GmbH behält sich vor, bei Grabenprofilen, die nicht dem Standard entsprechen, die Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
Planauskunft ist Pflicht
Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen und Stromkabel hat zwingend eine Planauskunft über das Zeichenbüro der Stadtwerke Weinheim zu erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier